- verbitten
- (sich gegen etwas) verwahren
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ver|bit|ten [fɛɐ̯'bɪtn̩], verbat, verbeten <+ sich>:die Unterlassung (von etwas) energisch verlangen:ich verbitte mir diesen Ton, solche Frechheiten.• verbieten/verbittenZwischen beiden Verben ist klar zu unterscheiden:Das Verb verbieten (»verbot«, »verboten«) wird dann gebraucht, wenn eine bestimmte Tätigkeit oder Verhaltensweise nicht erlaubt wird:– Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Eintritt verboten.– Der Stolz verbot es ihnen, bei anderen Menschen um Almosen zu betteln.Das Verb verbitten (»verbat«, »verbeten«) dagegen kann nur reflexiv gebraucht werden. Es drückt aus, dass jemand einen anderen nachdrücklich dazu auffordert, eine bestimmte Tätigkeit oder Verhaltensweise zu unterlassen:– Ich verbitte mir diesen Ton.– Die Regierung verbat sich jegliche Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten.* * *
ver|bịt|ten 〈V. tr. 112〉 sich etwas \verbitten verlangen, dass etwas unterbleibt ● das verbitte ich mir!; ich verbitte mir jede Einmischung in meine Angelegenheiten!; ich verbitte mir diesen Ton!; das möchte ich mir verbeten haben!* * *
mit Nachdruck zu unterlassen verlangen:ich verbitte mir diesen Ton.* * *
ver|bịt|ten, sich <st. V.; hat [urspr. = (höflich) erbitten]: a) mit Nachdruck zu unterlassen verlangen: ich verbitte mir diesen Ton; Lynn hatte sich jedes Geschenk verbeten (Frisch, Montauk 205); ∙ b) ↑erbitten (1): Was könnte Sittah so feierlich, so warm bei einem Fremden ... lieber als bei mir ... sich v. wollen (Lessing, Nathan II, 2).
Universal-Lexikon. 2012.